DeutscherAnwaltVerein
Nr. 11/08
11. März 2008
1. Brand im Amts- und Landgericht Heidelberg – erschwerte Arbeitsbedingungen
In der vergangenen Woche gab es im Amtsgericht Heidelberg einen Brand. Das Amtsgericht und auch das im gleichen Gebäudetrakt untergebrachte Landgericht wurden insbesondere durch eine sehr starke Verrußung erheblich in Mitleidenschaft gezogen.
Problematisch ist, dass das Gebäude derzeit noch nicht betreten werden darf. Die Justiz hat daher keinen Zugang zu Akten, Telefonnummern (insbesondere von auswärtigen Kolleginnen und Kollegen), zu E-Mail und sonstigen Unterlagen. Es ist lediglich ein Faxgerät angeschlossen. Bis auf einen Notdienst mussten die Mitarbeiter freigestellt werden.
In dieser Woche finden keine Termine mehr statt. Eine Terminaufhebung und Abladung im Einzelnen kann aus technischen Gründen nicht erfolgen. Die beteiligten Rechtsanwälte werden gebeten - soweit möglich -, Parteien, Zeugen und Sachverständige zu informieren. Ein Termin der Jugendstrafkammer 3 KLs 38 Js 25637/07 findet im LG Mannheim statt.
Beim Amtsgericht ist lediglich das Vormundschaftsgericht und die Zwangsversteigerungsabteilung funktionsfähig, es finden aber auch keine Zwangsversteigerungstermine statt.
Ob in der kommenden Woche und ggf. ab wann Amtsgericht und Landgericht wieder funktionsfähig sind sowie wann und ggf. wo Termine stattfinden können, ist derzeit noch offen.
Wichtig für die auswärtigen Kolleginnen und Kollegen: Amtsgericht und Landgericht sind derzeit nur über
Notruftelefonnummern:
Landgericht:
06221/59-2092
Amtsgericht:
06221/59-1415
erreichbar.
Informationen über den weiteren Fortgang erhalten Sie ab Freitag,
14.03.2008 unter: www.landgericht-heidelberg.de.
In eiligen Fällen und falls das Gericht nicht erreichbar ist, können Sie sich über die allgemeine Lage beim Anwaltsverein Heidelberg e.V. (bitte nur per E-Mail!) erkundigen: av@edk.de.
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v.i.S.d.P.:
Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher des DAV,
Berlin
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