(Der Titel ist ein natürlich scherzhaftes Missverständnis! bzw. ein Fall von unfreiwilliger Komik in ernsthaftem Kontext.)
Im Wiki der Kanzlei "Praxis des Anwalts" habe ich ein relativ aktuelles Urteil (vom 05. Dezember 2007) des Landgerichts Berlin eingestellt, in welchem sich die bemerkenswerte Feststellung findet: "Die Beklagte zu 2. kann ihren Wiederbeschaffungswert in Höhe von 475,00 € geltend machen."
Das vollständige Urteil finden Sie hier … im Wiki der Kanzlei.
Dieses Blog mit einem Feed-Reader abonnieren
Vorheriger – älterer – Beitrag ––– Nachfolgender – jüngerer – Beitrag
« "Praxis des Anwalts" | Eröffnung des Wiki der Anwaltskanzlei Salewski ––– Sozialrecht | Sozialhilfe | Kindergeld für nicht mehr im Haushalt lebende volljährige Kinder als anrechenbares Einkommen bei Bezug von Sozialhilfe »
Entschuldige, das Kommentarformular ist zurzeit geschlossen.





-- WP-Design: Vlad -- Powered by WordPress -- XHTML 1.0 -- angepasst von RA Salewski
-- Impressum -- Nutzungsbedingungen -- Haftungsausschluss -- © 1996 - 2011 RA Klaus-G. Salewski
Hier noch der “Permalink” zu dieser Entscheidung im Wiki “Praxis des Anwalts”:
http://www.anwalt-salewski.de/wiki/index.php5?title=Urteil_des_Landgerichts_Berlin_zum_Wiederbeschaffungswert_einer_Beklagten&oldid=771
Kommentar: RA Salewski – 08. Juli 2008 @ 22:46