(Der Titel ist ein natürlich scherzhaftes Missverständnis! bzw. ein Fall von unfreiwilliger Komik in ernsthaftem Kontext.)
Im Wiki der Kanzlei "Praxis des Anwalts" habe ich ein relativ aktuelles Urteil (vom 05. Dezember 2007) des Landgerichts Berlin eingestellt, in welchem sich die bemerkenswerte Feststellung findet: "Die Beklagte zu 2. kann ihren Wiederbeschaffungswert in Höhe von 475,00 € geltend machen."
Das vollständige Urteil finden Sie hier … im Wiki der Kanzlei.
… mit vier Antworten und Rechtsprechungsnachweisen, zutreffend und zitierwürdig formuliert vom Kollegen Rechtsanwalt Matthias Reckels am 03.03.2008 im Forum der Verkehrsrechtsanwälte, zu finden zum Weiterlesen unter http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread5122.
(weiterlesen…)





-- WP-Design: Vlad -- Powered by WordPress -- XHTML 1.0 -- angepasst von RA Salewski
-- Impressum -- Nutzungsbedingungen -- Haftungsausschluss -- © 1996 - 2011 RA Klaus-G. Salewski