Wieder einmal Anlass für einen Beitrag zu meinem Thema "Amerikanismen" in der deutschen Rechtssprache:
Der "DeutscherAnwaltVerein" meldet in seiner DAV-Depesche (per Email) Nr. 22/08 vom 5. Juni 2008:
DAV gegen geplante Neuregelung zum so genannten „Whistleblowing“
Der DAV hat durch seinen Ausschuss Arbeitsrecht zur beabsichtigten Schaffung eines umfassenden Anzeigerechts des Arbeitnehmers (sog. „Whistleblowing“) im Entwurf zu § 612a BGB Stellung genommen. Ziel des Entwurfs soll sein, eine klare und eindeutige Regelung im Bereich des Informantenschutzes zu schaffen. Der DAV fordert eine Anpassung des Entwurfs an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und damit einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.





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