Berlin, den 31.03.2003
Das Landgericht Berlin hatte über die Berufung einer KFZ-Haftpflicht-Versicherung zu entscheiden, die im ersten Rechtszug vom Amtsgericht Mitte zur Schadensersatzleistung an den Geschädigten verurteilt wurde. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht Berlin das am 08. Mai 2002 verkündete Urteil des Amtsgericht Mitte -103 C 3193/01 – geändert und die Klage abgewiesen.
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer verliert ein Geschädigter seinen Anspruch insgesamt, wenn er Schäden geltend macht, die nicht auf den behaupteten Unfall zurückzuführen sind, oder wenn sich herausstellt, dass die bei dem Unfall eingetretenen Beschädigungen einen vorhandenen Vorschaden nicht mehr erhöhen oder diese nicht mehr heraus gerechnet werden können. (weiterlesen…)





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