Berlin, 09.03.2008
Heute habe ich weitere Entscheidungen von der “alten” Homepage in die “neue” Datenbank hinter diesem Blog übertragen:
Grundsätzliches zu Anwaltshonorar, Mandatskündigung und Anwaltshaftung
Berlin, 17.8.1999
Eine Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln zum Verhältnis von Anwaltshonorar, Mandatskündigung und Anwaltshaftung. Diese Entscheidung ist auch heute nach allen zwischenzeitlichen Reformen des Schuldrechts und der Neuregelung des Honorarrechts im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz immer noch relevant.
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Egal ob Mord oder Selbstmord Witwenrente nur bei Tod als Folge eines Arbeitsunfalles
Berlin, 29.09.1999
Egal, ob Mord oder Selbstmord, Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es nur bei Tod als Folge eines Arbeitsunfalles. Dies bestätigt ein Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28.09.1999. Die Entscheidung ist immer noch verwertbar, da die maßgebenden Regelungen des SGB VII nach wie vor gelten.
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Berlin, 29.09.1999
Egal, ob Mord oder Selbstmord, Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es nur bei Tod als Folge eines Arbeitsunfalles. Dies bestätigt ein Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28.09.1999. Die Entscheidung ist immer noch verwertbar, da die maßgebenden Regelungen des SGB VII nach wie vor gelten:
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