… ein Urteil, das etliche Versicherungen in der alltäglichen Regulierungspraxis immer noch nicht wahrhaben wollen, das aber jeder Geschädigte kennen sollte:
Das sogenannte Porsche-Urteil:
BGH, Urteil vom 29. April 2003, VI ZR 398/02
Der Geschädigte, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf der Schadensberechnung die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten einer Region repräsentiert als statistisch ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag.
Volltext: Porsche-Urteil, BGH, Urteil vom 29. April 2003, VI ZR 398/02





-- WP-Design: Vlad -- Powered by WordPress -- XHTML 1.0 -- angepasst von RA Salewski
-- Impressum -- Nutzungsbedingungen -- Haftungsausschluss -- © 1996 - 2011 RA Klaus-G. Salewski