Leider habe ich erst heute die DAV (DeutscherAnwaltVerein) – Sonderdepesche Nr. 11/08 vom 11. März 2008 zur Kenntnis genommen, mit der die "anwaltliche Öffentlichkeit", also jedenfalls die Bezieher des Newsletters des DAV über einen eher seltenen Fall von "Stillstand der Rechtspflege" im Sinne von § 245 ZPO informiert werden. Hiermit möchte ich, wenn auch zugegeben erst eine Woche später, so doch hoffentlich nicht zu spät, mit diesem Beitrag in meinem bescheidenen Blog auch meine Leser entsprechend informieren:
Zitat aus der "Sonderdepesche des DAV vom 11.03.2008":





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