… dies ist das Weblog der Anwaltskanzlei Salewski in Berlin-Wittenau. (weiterlesen…)
(Der Titel ist ein natürlich scherzhaftes Missverständnis! bzw. ein Fall von unfreiwilliger Komik in ernsthaftem Kontext.)
Im Wiki der Kanzlei "Praxis des Anwalts" habe ich ein relativ aktuelles Urteil (vom 05. Dezember 2007) des Landgerichts Berlin eingestellt, in welchem sich die bemerkenswerte Feststellung findet: "Die Beklagte zu 2. kann ihren Wiederbeschaffungswert in Höhe von 475,00 € geltend machen."
Das vollständige Urteil finden Sie hier … im Wiki der Kanzlei.
Herr Kollege Hoenig hätte es nicht geglaubt, wenn man ihm das einfach nur so erzählt hätte.
“(…) Ein Richter am Amtsgericht, (…), verhängt ein Strom-Entnahme-Verbot: (…)”
Fundstelle: www.jurablogs.com/
Quelle: www.kanzlei-hoenig.info





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