Wieder einmal Anlass für einen Beitrag zu meinem Thema "Amerikanismen" in der deutschen Rechtssprache:
Der "DeutscherAnwaltVerein" meldet in seiner DAV-Depesche (per Email) Nr. 22/08 vom 5. Juni 2008:
DAV gegen geplante Neuregelung zum so genannten „Whistleblowing“
Der DAV hat durch seinen Ausschuss Arbeitsrecht zur beabsichtigten Schaffung eines umfassenden Anzeigerechts des Arbeitnehmers (sog. „Whistleblowing“) im Entwurf zu § 612a BGB Stellung genommen. Ziel des Entwurfs soll sein, eine klare und eindeutige Regelung im Bereich des Informantenschutzes zu schaffen. Der DAV fordert eine Anpassung des Entwurfs an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und damit einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Berlin, den 28.03.2003
In einem der wohl eher seltenen Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Gerichts bei divergierenden Auffassungen von zwei Gerichten bezüglich der sachlichen Zuständigkeit für das Klageverfahren im ersten Rechtszug hatte das Kammergericht (OLG im Bundesland Berlin) mit Beschluss zu bestimmen, welches Gericht in einem Fall von Klage und Widerklage zuständig ist, das Amtsgericht, oder das Landgericht:
Für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit werden die mit Klage und Widerklage geltend gemachten Ansprüche nicht zusammengerechnet, § 5 ZPO. In Fällen, in denen ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht gleichwohl den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, kann dem Verweisungsbeschluss aus rechtsstaatlichen Gründen (vgl. Art. 20 Abs. 3 und 101 Abs. 1 GG) keine Bindungswirkung zukommen. (weiterlesen…)





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