Wieder einmal Anlass für einen Beitrag zu meinem Thema "Amerikanismen" in der deutschen Rechtssprache:
Der "DeutscherAnwaltVerein" meldet in seiner DAV-Depesche (per Email) Nr. 22/08 vom 5. Juni 2008:
DAV gegen geplante Neuregelung zum so genannten „Whistleblowing“
Der DAV hat durch seinen Ausschuss Arbeitsrecht zur beabsichtigten Schaffung eines umfassenden Anzeigerechts des Arbeitnehmers (sog. „Whistleblowing“) im Entwurf zu § 612a BGB Stellung genommen. Ziel des Entwurfs soll sein, eine klare und eindeutige Regelung im Bereich des Informantenschutzes zu schaffen. Der DAV fordert eine Anpassung des Entwurfs an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und damit einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Leider habe ich erst heute die DAV (DeutscherAnwaltVerein) – Sonderdepesche Nr. 11/08 vom 11. März 2008 zur Kenntnis genommen, mit der die "anwaltliche Öffentlichkeit", also jedenfalls die Bezieher des Newsletters des DAV über einen eher seltenen Fall von "Stillstand der Rechtspflege" im Sinne von § 245 ZPO informiert werden. Hiermit möchte ich, wenn auch zugegeben erst eine Woche später, so doch hoffentlich nicht zu spät, mit diesem Beitrag in meinem bescheidenen Blog auch meine Leser entsprechend informieren:
Zitat aus der "Sonderdepesche des DAV vom 11.03.2008":
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken aktuell aus dem Februar 2008 zum Thema "Erstattungsfähigkeit des Sachverständigenhonorars":
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein informiert über eine weitere Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main aktuell aus dem Februar 2008 zum Thema "Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten – Anspruch auf Ersatzteilaufschläge":
28. Februar 2007
Deutscher Anwaltverein und Advocard schließen Empfehlungsvereinbarung
Anwaltschaft und Advocard gemeinsam gegen “Rechtsberatung light”
Berlin/Hamburg.
Der Deutsche Anwaltverein und die Advocard Rechtsschutzversicherung AG kooperieren ab sofort im Rahmen einer exklusiven Empfehlungspartnerschaft. Mit dieser Vereinbarung dokumentieren beide Seiten ausdrücklich ihren Einsatz für die Sicherung höchstmöglicher Qualitätsstandards in der Rechtsberatung. DAV und Advocard betonen in diesem Zusammenhang, dass eine sinnvolle juristische Beratung meistens nur in der Kanzlei möglich sei. Die sich zunehmend verbreitende telefonische Rechtsberatung könne daher nicht das Mandantengespräch in der Kanzlei ersetzen. (weiterlesen…)





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