28.02.2008
Kollege Axel Willmann berichtet im Blawg “juracity.de” von einem Fall, in welchem sein Auftraggeber (Kläger) einen Vergleich widerrufen hat und trotzdem den Prozess gewonnen hat. Damit ist jedenfalls in diesem Fall der Spruch widerlegt, dass der einen Prozess verliert, der einen Vergleich widerruft. Abzuwarten bleibt indessen, wer zuletzt lacht, denn die Sache dürfte berufungsfähig sein! Wenn dann man der Kläger nicht zum schlechten Schluss denken muss: “Hätte ich es mal lieber beim Spatz in der Hand belassen (Vergleich – ohne Berufungsmöglichkeit für den jetzt unterliegenden Gegner!), als dann die Taube auf dem Dach doch nicht zu bekommen”, (ggfs. Aufhebung des obsiegenden Urteils im zweiten Rechtszug). (weiterlesen…)





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