Achtung: Dieses Urteil wurde im Berufungsverfahren vom Landgericht Berlin aufgehoben, siehe das Berufungsurteil hier!
Berlin, den 15.5.2003
Mit seinem Urteil vom 15. Mai 2003 hatte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg einen doch eher ungewöhnlichen Fall aus dem täglichen Leben zu entscheiden, der einige Rechtsfragen zum sogenannten Eigentümer-Besitzer-Verhätnis und dem sogenannten gutgläubigen Erwerb an abhanden gekommenen Sachen (hier einem PKW) aufwirft.
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