Rechtsanwalt Salewski

 

Die bloße Aushändigung des Fahrzeugs einschließlich der dazugehörigen Schlüssel und Papiere zum Zwecke einer kurzen Probefahrt bzw. einer kurzfristigen Fahrzeuguntersuchung beinhaltet noch keine freiwillige Besitzaufgabe

Mittwoch, 12. November 2003 von RA Salewski

Berlin, den 11.11.2003.

In einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 11. November 2003 entschieden:

Zum Sachverhalt siehe das Urteil des Amtsgerichts im ersten Rechtszug, hier

Die Besitzaufgabe aufgrund vorangegangener Täuschungshandlung begründet zwar grundsätzlich keine Unfreiwilligkeit des Besitzverlustes im Rahmen des § 935 BGB. Die Begründung von Kurzbesitz schafft jedoch noch keinen unmittelbaren Besitz im Sinne des § 854 Abs. 1 BGB. Vielmehr muss die Sachherrschaft auf eine gewisse Dauer angelegt sein.

Die bloße Aushändigung des Fahrzeugs einschließlich der dazugehörigen Schlüssel und Papiere zum Zwecke einer kurzen Probefahrt bzw. einer kurzfristigen Fahrzeuguntersuchung beinhaltet noch keine freiwillige Besitzaufgabe im Sinne des § 854 Abs. 1 BGB. (weiterlesen…)

 

Zu Rechtsfragen beim gutgläubigen Erwerb an abhanden gekommenen Sachen (PKW)

Freitag, 16. Mai 2003 von RA Salewski

Achtung: Dieses Urteil wurde im Berufungsverfahren vom Landgericht Berlin aufgehoben, siehe das Berufungsurteil hier!

Berlin, den 15.5.2003

Mit seinem Urteil vom 15. Mai 2003 hatte das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg einen doch eher ungewöhnlichen Fall aus dem täglichen Leben zu entscheiden, der einige Rechtsfragen zum sogenannten Eigentümer-Besitzer-Verhätnis und dem sogenannten gutgläubigen Erwerb an abhanden gekommenen Sachen (hier einem PKW) aufwirft.

Achtung: Dieses Urteil wurde im Berufungsverfahren vom Landgericht Berlin aufgehoben, siehe das Berufungsurteil hier! (weiterlesen…)

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