Berlin, den 08. Mai 2002
Das Amtsgericht Mitte hat mit seinem Urteil vom 08. Mai 2002 über Schadensersatzansprüche im Falle eines (angeblichen) sogenannten bestellten bzw. fingierten Unfalls entschieden:
Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines sog. bestellten (fingierten) Unfalls. (weiterlesen…)





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