<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Keine Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC in Anwaltskanzlei</title>
	<atom:link href="http://www.anwalt-salewski.de/wordpress/keine-rundfunkgebuehr-fuer-beruflich-genutzten-pc-in-anwaltskanzlei/01/08/2008/121/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.anwalt-salewski.de/wordpress/keine-rundfunkgebuehr-fuer-beruflich-genutzten-pc-in-anwaltskanzlei/01/08/2008/121/</link>
	<description>WordPress-Weblog der Anwaltskanzlei Salewski in Berlin-Wittenau</description>
	<lastBuildDate>Mon, 23 Nov 2009 16:42:51 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
	<item>
		<title>Von: RA Salewski</title>
		<link>http://www.anwalt-salewski.de/wordpress/keine-rundfunkgebuehr-fuer-beruflich-genutzten-pc-in-anwaltskanzlei/01/08/2008/121/comment-page-1/#comment-35</link>
		<dc:creator>RA Salewski</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Oct 2008 13:52:34 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.anwalt-salewski.de/wordpress/?p=121#comment-35</guid>
		<description>&lt;blockquote&gt;
&quot;Nach dem VG Koblenz (vgl. dazu auch den Hinweis in AnwBl  10/2008, Seite IX) hat nun auch das VG Münster am 06. Oktober 2008 (7 K 1473/07)  entschieden, dass der WDR keine Gebühren für einen internetfähigen Computer  erheben darf, auch wenn damit der Empfang von Rundfunkprogrammen möglich ist.  Gewöhnliche Rundfunkgeräte können nach Ansicht des VG Münster kaum für etwas  anderes als den Empfang verwendet werden. Computer würden dagegen derzeit meist  nicht als Rundfunkgerät benutzt. Dabei berief sich das Gericht auch auf eine  Online-Studie von ARD und ZDF aus dem Jahre 2007. Danach nutzten nur 3,4 % der  Internetnutzer das &lt;strong&gt;Internetradio&lt;/strong&gt; täglich. Allerdings gibt es auch bereits einige  anders lautende Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die eine  &lt;strong&gt;Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer&lt;/strong&gt; bejahen. Obergerichtliche  Entscheidungen, die mehr Klarheit schaffen könnten, sind zurzeit noch nicht  bekannt geworden. &quot;

&lt;/blockquote&gt;
Quelle: DAV-Depesche 41/08
</description>
		<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>
&#8220;Nach dem VG Koblenz (vgl. dazu auch den Hinweis in AnwBl  10/2008, Seite IX) hat nun auch das VG Münster am 06. Oktober 2008 (<a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 K 1473/07" title="VG M&uuml;nster, 26.09.2008 - 7 K 1473/07: Geb&uuml;hrenpflicht f&uuml;r Internetrechner">7 K 1473/07</a>)  entschieden, dass der WDR keine Gebühren für einen internetfähigen Computer  erheben darf, auch wenn damit der Empfang von Rundfunkprogrammen möglich ist.  Gewöhnliche Rundfunkgeräte können nach Ansicht des VG Münster kaum für etwas  anderes als den Empfang verwendet werden. Computer würden dagegen derzeit meist  nicht als Rundfunkgerät benutzt. Dabei berief sich das Gericht auch auf eine  Online-Studie von ARD und ZDF aus dem Jahre 2007. Danach nutzten nur 3,4 % der  Internetnutzer das <strong>Internetradio</strong> täglich. Allerdings gibt es auch bereits einige  anders lautende Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die eine  <strong>Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer</strong> bejahen. Obergerichtliche  Entscheidungen, die mehr Klarheit schaffen könnten, sind zurzeit noch nicht  bekannt geworden. &#8221;</p>
</blockquote>
<p>Quelle: DAV-Depesche 41/08</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

