Rechtsanwalt Salewski

 

Keine Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC in Anwaltskanzlei

Dem Kollegen, der dieses Urteil erstritten hat (und den Richtern des VG Koblenz) gebührt Dank:

Pressemitteilung Nr. 33/2008 des VG Koblenz vom 01.08.2008

Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten. Dies entschied das VG Koblenz.

Zu weiteren Einzelheiten siehe die Pressemitteilung des VG Koblenz im Wiki "Praxis des Anwalts".

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Dieser Beitrag wurde am Freitag, 01. August 2008 um 05:25 Uhr veröffentlicht
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1 Kommentar

  1. “Nach dem VG Koblenz (vgl. dazu auch den Hinweis in AnwBl 10/2008, Seite IX) hat nun auch das VG Münster am 06. Oktober 2008 (7 K 1473/07) entschieden, dass der WDR keine Gebühren für einen internetfähigen Computer erheben darf, auch wenn damit der Empfang von Rundfunkprogrammen möglich ist. Gewöhnliche Rundfunkgeräte können nach Ansicht des VG Münster kaum für etwas anderes als den Empfang verwendet werden. Computer würden dagegen derzeit meist nicht als Rundfunkgerät benutzt. Dabei berief sich das Gericht auch auf eine Online-Studie von ARD und ZDF aus dem Jahre 2007. Danach nutzten nur 3,4 % der Internetnutzer das Internetradio täglich. Allerdings gibt es auch bereits einige anders lautende Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die eine Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer bejahen. Obergerichtliche Entscheidungen, die mehr Klarheit schaffen könnten, sind zurzeit noch nicht bekannt geworden. ”

    Quelle: DAV-Depesche 41/08

    Kommentar: RA Salewski – 27. Oktober 2008 @ 15:52

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