Dem Kollegen, der dieses Urteil erstritten hat (und den Richtern des VG Koblenz) gebührt Dank:
Pressemitteilung Nr. 33/2008 des VG Koblenz vom 01.08.2008
Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten. Dies entschied das VG Koblenz.
Zu weiteren Einzelheiten siehe die Pressemitteilung des VG Koblenz im Wiki "Praxis des Anwalts".
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Quelle: DAV-Depesche 41/08
Kommentar: RA Salewski – 27. Oktober 2008 @ 15:52