Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken aktuell aus dem Februar 2008 zum Thema "Erstattungsfähigkeit des Sachverständigenhonorars":
Das Landgericht Saarbrücken vertritt in seiner Entscheidung vom 21.02.2008 – Geschäftsnummer: 11 S 130/07 – im Gegensatz zur Vorinstanz die Auffassung, dass der Geschädigte, solange es für ihn als Laie nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt (Preis und Leistung also in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen) oder ihm selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt oder er grobe und offensichtliche Unrichtigkeiten der Begutachtung oder Vergütungsberechnung missachtet oder gar verursacht hat, vom Schädiger den Ersatz der Sachverständigen in voller Höhe verlangen kann.
http://verkehrsanwaelte.de/news/news07_2008_punkt3.pdf, PDF-Datei (430 KB)Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
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