Im Wiki der Kanzlei "Praxis des Anwalts" habe ich ein aktuelles Urteil (vom 12. März 2008) des Sozialgerichts Berlin eingestellt, mit folgendem nichtamtlichen Leitsatz:
"§ 74 Einkommensteuergesetz (EStG) sieht für den Fall, dass Eltern nicht leistungsfähig sind, um der gesetzlichen Unterhaltspflicht zu genügen, eine Abzweigungsmöglichkeit für das Kindergeld vor, (§ 74 Abs. 1 Satz 3 EStG). Nimmt das unterhaltsberechtigte Kind aber tatsächlich keine Abzweigung vor, kann die Tatsache, dass es darauf einen Anspruch hatte im Rahmen der Frage, ob der unterhaltsverpflichtete Elternteil das Kindergeld sozialhilferechtlich weiterleiten durfte, nicht unberücksichtigt bleiben. Selbst wenn insoweit angenommen wird, dass der unterhaltsverpflichtete Elternteil dazu nicht berechtigt war, wäre das Verhalten der tatsächlichen Weiterleitung nur im Rahmen eines Anspruchs nach § 103 SGB XII zu prüfen, kann aber nicht Gegenstand eines Aufhebungs- und Erstattungsanspruchs sein."
Das vollständige Urteil finden Sie hier … im Wiki der Kanzlei.
Aus gegebenem Anlass habe ich einmal etwas Rechtsprechung und Literaturauszüge zum Themenkomplex § 109 SGG und PKH gesammelt. Hier nun die Fundstücke: (weiterlesen…)
Nach § 73 Abs. 2 SGG ist im sozialgerichtlichen Verfahren die schriftliche Vollmacht eines Prozessbevollmächtigten zu den Akten zu reichen. Allerdings ist die Vollmachtsurkunde nicht im Original einzureichen; die Vorlage einer Vollmacht als Telefax ist ausreichend.
LSG B-W – L 6 SB 1439/06 – Urteil vom 09.11.2006
In sozialrechtlichen Angelegenheiten übernehmen Rechtsschutzversicherungen leider regelmäßig nicht die Kosten anwaltlicher Vertretung im Widerspruchsverfahren, dem sogenannten “Vorverfahren”. Im vorliegenden Fall war der Widerspruch erfolgreich, aber das Sozialamt hatte die Erstattung der Kosten anwaltlicher Vertretung im Widerspruchsverfahren abgelehnt, mit der Begründung, eine anwaltliche Vertretung im Vorverfahren sei nicht notwendig gewesen. Dies ist ein leider häufiges Gebaren von Schuldnern, auch im zivilrechtlichen Bereich, wenn dann behauptet wird, man sei doch von Anfang an bereit gewesen, dem Begehren des Anspruchstellers zu entsprechen und einer kostenträchtigen anwaltlichen Vertretung habe es doch eigentlich gar nicht bedurft. Hier nun dazu das Urteil des Sozialgerichts Berlin … (weiterlesen…)
20. Dezember 2007
Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften – die sogenannten “Jobcenter” – sind mit der Verfassung nicht vereinbar!
Bundesverfassungsgericht
- Pressemitteilung Nr. 118/2007 vom 20. Dezember 2007
Urteil vom 20. Dezember 2007
Geschäftszeichen 2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04
Mit Urteil vom 20. Dezember 2007 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Kommunalverfassungsbeschwerden von Kreisen und Landkreisen gegen organisatorische Regelungen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) teilweise stattgegeben. Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Zuweisung der Zuständigkeit für einzelne Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (“Hartz IV”) ohne vollständigen Ausgleich der sich daraus ergebenden finanziellen Mehrbelastungen gewandt hatten, wurden die Beschwerden zurückgewiesen. Die in § 44b SGB II geregelte Pflicht der Kreise zur Aufgabenübertragung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf die Arbeitsgemeinschaften und die einheitliche Aufgabenwahrnehmung von kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften verletzt jedoch die Gemeindeverbände in ihrem Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung und verstößt gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. (weiterlesen…)
Berlin, 29.09.1999
Egal, ob Mord oder Selbstmord, Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es nur bei Tod als Folge eines Arbeitsunfalles. Dies bestätigt ein Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28.09.1999. Die Entscheidung ist immer noch verwertbar, da die maßgebenden Regelungen des SGB VII nach wie vor gelten:
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