In Berlin soll ein drittes Familiengericht bereits 2009 statt wie zunächst angekündigt 2010 eröffnet werden. Das sagte – laut "WELT Online" – Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) im Abgeordnetenhaus. Für den Mehrbedarf an Richtern werde finanzielle Vorsorge getroffen, sagte sie. Zurzeit arbeiten rund 70 Familienrichter an Berliner Gerichten.
Im Wiki der Kanzlei "Praxis des Anwalts" habe ich ein aktuelles Urteil (vom 12. März 2008) des Sozialgerichts Berlin eingestellt, mit folgendem nichtamtlichen Leitsatz:
"§ 74 Einkommensteuergesetz (EStG) sieht für den Fall, dass Eltern nicht leistungsfähig sind, um der gesetzlichen Unterhaltspflicht zu genügen, eine Abzweigungsmöglichkeit für das Kindergeld vor, (§ 74 Abs. 1 Satz 3 EStG). Nimmt das unterhaltsberechtigte Kind aber tatsächlich keine Abzweigung vor, kann die Tatsache, dass es darauf einen Anspruch hatte im Rahmen der Frage, ob der unterhaltsverpflichtete Elternteil das Kindergeld sozialhilferechtlich weiterleiten durfte, nicht unberücksichtigt bleiben. Selbst wenn insoweit angenommen wird, dass der unterhaltsverpflichtete Elternteil dazu nicht berechtigt war, wäre das Verhalten der tatsächlichen Weiterleitung nur im Rahmen eines Anspruchs nach § 103 SGB XII zu prüfen, kann aber nicht Gegenstand eines Aufhebungs- und Erstattungsanspruchs sein."
Das vollständige Urteil finden Sie hier … im Wiki der Kanzlei.
(Der Titel ist ein natürlich scherzhaftes Missverständnis! bzw. ein Fall von unfreiwilliger Komik in ernsthaftem Kontext.)
Im Wiki der Kanzlei "Praxis des Anwalts" habe ich ein relativ aktuelles Urteil (vom 05. Dezember 2007) des Landgerichts Berlin eingestellt, in welchem sich die bemerkenswerte Feststellung findet: "Die Beklagte zu 2. kann ihren Wiederbeschaffungswert in Höhe von 475,00 € geltend machen."
Das vollständige Urteil finden Sie hier … im Wiki der Kanzlei.
Ab sofort sind alle Leser dieses Blogs herzlich eingeladen, sinnvolle, hilfreiche und informative Beiträge unter Beachtung der Nutzungsbedingungen im Wiki der Anwaltskanzlei Salewski zu Themen der "Praxis des Anwalts" zu veröffentlichen oder zu bearbeiten. Hier … geht’s zum Wiki "Praxis des Anwalts". Bitte beachten Sie auch den neuen Link oben in der Menuleiste, (Dritter von links).
Aus gegebenem Anlass habe ich einmal etwas Rechtsprechung und Literaturauszüge zum Themenkomplex § 109 SGG und PKH gesammelt. Hier nun die Fundstücke: (weiterlesen…)
Nach § 73 Abs. 2 SGG ist im sozialgerichtlichen Verfahren die schriftliche Vollmacht eines Prozessbevollmächtigten zu den Akten zu reichen. Allerdings ist die Vollmachtsurkunde nicht im Original einzureichen; die Vorlage einer Vollmacht als Telefax ist ausreichend.
LSG B-W – L 6 SB 1439/06 – Urteil vom 09.11.2006
Leider habe ich erst heute die DAV (DeutscherAnwaltVerein) – Sonderdepesche Nr. 11/08 vom 11. März 2008 zur Kenntnis genommen, mit der die "anwaltliche Öffentlichkeit", also jedenfalls die Bezieher des Newsletters des DAV über einen eher seltenen Fall von "Stillstand der Rechtspflege" im Sinne von § 245 ZPO informiert werden. Hiermit möchte ich, wenn auch zugegeben erst eine Woche später, so doch hoffentlich nicht zu spät, mit diesem Beitrag in meinem bescheidenen Blog auch meine Leser entsprechend informieren:
Zitat aus der "Sonderdepesche des DAV vom 11.03.2008":
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein informiert über eine Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken aktuell aus dem Februar 2008 zum Thema "Erstattungsfähigkeit des Sachverständigenhonorars":
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein informiert über eine weitere Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main aktuell aus dem Februar 2008 zum Thema "Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten – Anspruch auf Ersatzteilaufschläge":
Berlin, 16.03.2008
Heute habe ich weitere Entscheidungen von der “alten” Homepage in die “neue” Datenbank hinter diesem Blog übertragen:
Berlin, 30.11.2001
Nicht amtlicher Leitsatz einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte, Urteil vom 30.11.2001:
Fall der Abwägung nach § 17 StVG; § 10 StVO und § 12 Abs. 4 StVO; Anscheinsbeweis:
Zwar spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass derjenige, der verbotswidrig links parkt und von dort aus nach rechts in den fließenden Verkehr einfahren will, einen Unfall unter Verstoß gegen seine Pflichten aus §§ 10 und 12 Abs. 4 StVO verursacht und verschuldet hat. Dieser Anscheinsbeweis ist hier jedoch entkräftet. Der Unfall ist nach den Feststellungen des Gerichts derart überwiegend auf eine falsche und verkehrswidrige Fahrweise der Ehefrau des Klägers im fließenden Verkehr zurückzuführen, dass damit etwaige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Beklagten zu 1. beim Ausparken vollkommen zurücktreten.
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Freispruch im Bußgeldverfahren, weil das Verkehrsschild fehlt
Potsdam, den 05.06.2000
Freispruch vom Vorwurf der Verkehrsordnungswidrigkeit, wenn das Vorhandensein des Verkehrsschildes nicht festgestellt werden kann, welches die angeblich mißachtete Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen sollte.
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