Der Bundesfinanzhof hat in einer Entscheidung vom 30.6.2005 klargestellt, daß nur die Kosten, die auf den Scheidungsantrag bzw. den Versorgungsausgleich entfallen, steuerlich absetzbar seien. Alle anderen Kosten, die z. B. durch eine Regelung des Sorgerechts oder des Zugewinnausgleichs entstehen, seien nicht absetzbar, und zwar unabhängig davon, ob eine diesbezügliche Regelung innerhalb oder außerhalb eines Gerichtsverfahrens erfolge. Die Entscheidung habe ich aus gegebenem Anlass (Fallbearbeitung) in das Wiki übernommen: http://www.anwalt-salewski.de/wiki/index.php5?title=Bundesfinanzhof_III_R_27-04
In Berlin soll ein drittes Familiengericht bereits 2009 statt wie zunächst angekündigt 2010 eröffnet werden. Das sagte – laut "WELT Online" – Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) im Abgeordnetenhaus. Für den Mehrbedarf an Richtern werde finanzielle Vorsorge getroffen, sagte sie. Zurzeit arbeiten rund 70 Familienrichter an Berliner Gerichten.
Berlin, den 23. August 2002
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin hatte wieder einmal einen Fall zur Anwendung des Gewaltschutzgesetzes zu entscheiden: (weiterlesen…)





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