Rechtsanwalt Salewski

 

Maklerrecht – Nachweismakler

Dienstag, 11. Januar 2011 von RA Salewski

BGH, Urteil vom 4. Juni 2009 – III ZR 82/08 – OLG Köln – LG Aachen

“Der von dem Verkäufer eines Immobilienobjekts beauftragte Makler hat den für das Entstehen seines Provisionsanspruchs erforderlichen tauglichen Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages erbracht, wenn er seinem Kunden und Auftraggeber einen Kaufinteressenten benennt und damit in die Lage versetzt, in konkrete Verhandlungen mit dem potentiellen Vertragspartner über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (st. Senatsrechtsprechung); dabei reicht es bei dieser Konstellation grundsätzlich aus, wenn der mögliche Käufer generell am Erwerb einer Immobilie interessiert ist, die dem angebotenen Objekt ähnlich ist.”

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=7871201ac617e37fa31e257f1cd116a8&nr=48491&pos=0&anz=1

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Firmensitz als Erfüllungsort der Nacherfüllung

Mittwoch, 05. Januar 2011 von RA Salewski

Quelle: www.kfz-betrieb.vogel.de

“Der Erfüllungsort der Nacherfüllung ist im Kaufrecht der Firmensitz des Händlers. Diese Ansicht vertraten das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 8 U 812/09) und das Amtsgericht Bersenbrück (Az. 11 C 100/10) in ihren Urteilen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das OLG Koblenz zudem die Revision zum BGH zugelassen.”

http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/298096?icmp=dat-home-artikel-brennpunkt

 

Anspruch des Mieters auf Ausführung von Schönheitsreparaturen in Eigenleistung

Mittwoch, 05. Januar 2011 von RA Salewski

BGH, Urteil vom 9. Juni 2010 – VIII ZR 294/09 – LG München I AG München

BGB § 305c, § 307 Bb, § 535; ZPO § 545
Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen “ausführen zu lassen”, benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann.

Siehe dazu auch die erläuternde Presseerklärung des BGH.

 

Feststellungsanspruch auf Forderung aus unerlaubeter Handlung hat eigene Verjährungsfrist

Mittwoch, 05. Januar 2011 von RA Salewski

BGH, Urteil vom 2. Dezember 2010 – IX ZR 247/09 – OLG Frankfurt in Darmstadt LG Darmstadt

ZPO § 256; BGB § 194 Abs. 1, § 197 Abs. 1 Nr. 3, §§ 199, 823 Abs. 2; StGB § 266a; InsO § 129 ff., § 174 Abs. 2, § 175 Abs. 2, §§ 184, 302 Nr. 1

a) Der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung verjährt nicht nach den Vorschriften, welche für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten.

b) Trotz Strafbarkeit unterbliebener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung erleidet der zuständige Versicherungsträger keinen Schaden, wenn die Beitragszahlung im Insolvenzverfahren erfolgreich angefochten worden wäre (Bestätigung von BGH, WM 2001, 162 und BGH, WM 2005, 1180).

 

Formularmäßiger Kündigungsausschluss nur bis zu vier Jahren

Mittwoch, 05. Januar 2011 von RA Salewski

BGH, Urteil vom 8. Dezember 2010 – VIII ZR 86/10 – LG Krefeld AG Nettetal

BGB § 307 Abs. 1 Satz 1
Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren – gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann – überschreitet.

 

Amtsgericht Spandau zur Kündigung eines Fitnessstudiovertrags

Montag, 11. Januar 2010 von RA Salewski

Im Wiki "Praxis des Anwalts" habe ich heute ein verbraucherfreundliches Urteil des Amtsgerichts Spandau vom Dezember 2009 zum Begriff der “Freizeitveranstaltung”, zu Widerruf bzw. Kündigung eines Fitnessstudiovertrages und den Geschäftsbedingungen eines Sportstudios sowie der Berechnung der Kündigungsfrist und der Vergütungsforderung bis zur Beendigung des Vertrages veröffentlicht.

Leitsatz (nicht amtlich)
Die Tatsache, dass es sich bei den in § 309 Nr. 12 BGB festgelegten Fristen um Höchstfristen handelt, führt im Falle von Fitness- und Sportstudio-Laufzeitverträgen dazu, dass bei Dienstverträgen dieser Art mit erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Anforderungen an den Kunden grundsätzlich entsprechend kürzere Laufzeiten, als die zweijährige Vertragslaufzeit, angemessen sind. Insbesondere muss insofern eine Kündigungsmöglichkeit wegen der Abhängigkeit von der körperlichen Eignung des Kunden vorgesehen werden.

Das vollständige Urteil kann unter diesem Link nachgelesen werden:
http://www.anwalt-salewski.de/wiki/index.php5?title=Amtsgericht_Spandau_10_C_193-09_K%C3%BCndigung_Fitnessstudiovertrag

 

Kosten des Scheidungsverfahrens teilweise steuerlich absetzbar

Freitag, 10. April 2009 von RA Salewski

Der Bundesfinanzhof hat in einer Entscheidung vom 30.6.2005 klargestellt, daß nur die Kosten, die auf den Scheidungsantrag bzw. den Versorgungsausgleich entfallen, steuerlich absetzbar seien. Alle anderen Kosten, die z. B. durch eine Regelung des Sorgerechts oder des Zugewinnausgleichs entstehen, seien nicht absetzbar, und zwar unabhängig davon, ob eine diesbezügliche Regelung innerhalb oder außerhalb eines Gerichtsverfahrens erfolge. Die Entscheidung habe ich aus gegebenem Anlass (Fallbearbeitung) in das Wiki übernommen: http://www.anwalt-salewski.de/wiki/index.php5?title=Bundesfinanzhof_III_R_27-04

 

Einklagbares Recht des Geschädigten auf fristgerechte Erklärung der Versicherung nach § 3a PflVersG

Montag, 27. Oktober 2008 von RA Salewski

Das Amtsgericht Berlin-Mitte kommt in seinem Beschluss vom 25.02.2008 – Geschäftszeichen 113 C 3195/07 – zu dem Ergebnis, dass ein einklagbares Recht des Geschädigten auf eine fristgerechte Erklärung der Versicherung besteht. Nach § 3a PflVersG muss die Versicherung innerhalb von drei Monaten nach Anspruchsschreiben ein Regulierungsangebot vorlegen oder begründet ablehnen. Tut sie dies nicht, hat der Geschädigte ein schutzwürdiges und damit einklagbares Interesse an einem mit Gründen versehenen Bescheid der Versicherung. Es gibt keine Möglichkeit für die Versicherung, diese Frist zu verlängern. Das Amtsgericht Berlin-Mitte begründet seine Auffassung damit, dass die Bescheidungspflicht der Versicherung maßgeblich dazu dient, vor einem Gerichtsprozess einzuschätzen, worauf man sich einzurichten hat und damit auch dazu, überhaupt die Erfolgsaussichten eines Prozesses zu prüfen. Es ist zu hoffen, dass das Regulierungsverhalten der Versicherungen durch diese Entscheidung nachhaltig positiv beeinflusst wird.

Quelle: verkehrsanwaelte.de/news/news22_2008_punkt3.pdf, PDF-Datei (100 KB)

 

Willkommen …

Donnerstag, 05. Juni 2008 von RA Salewski

… dies ist das Weblog der Anwaltskanzlei Salewski in Berlin-Wittenau. (weiterlesen…)

 

Berlin soll 2009 drittes Familiengericht bekommen

Donnerstag, 05. Juni 2008 von RA Salewski

In Berlin soll ein drittes Familiengericht bereits 2009 statt wie zunächst angekündigt 2010 eröffnet werden. Das sagte – laut "WELT Online" – Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) im Abgeordnetenhaus. Für den Mehrbedarf an Richtern werde finanzielle Vorsorge getroffen, sagte sie. Zurzeit arbeiten rund 70 Familienrichter an Berliner Gerichten.

Quelle:WELT Online vom 24. April 2008

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