Berlin, 16.03.2008
Heute habe ich weitere Entscheidungen von der “alten” Homepage in die “neue” Datenbank hinter diesem Blog übertragen:
Berlin, 30.11.2001
Nicht amtlicher Leitsatz einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte, Urteil vom 30.11.2001:
Fall der Abwägung nach § 17 StVG; § 10 StVO und § 12 Abs. 4 StVO; Anscheinsbeweis:
Zwar spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass derjenige, der verbotswidrig links parkt und von dort aus nach rechts in den fließenden Verkehr einfahren will, einen Unfall unter Verstoß gegen seine Pflichten aus §§ 10 und 12 Abs. 4 StVO verursacht und verschuldet hat. Dieser Anscheinsbeweis ist hier jedoch entkräftet. Der Unfall ist nach den Feststellungen des Gerichts derart überwiegend auf eine falsche und verkehrswidrige Fahrweise der Ehefrau des Klägers im fließenden Verkehr zurückzuführen, dass damit etwaige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Beklagten zu 1. beim Ausparken vollkommen zurücktreten.
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Freispruch im Bußgeldverfahren, weil das Verkehrsschild fehlt
Potsdam, den 05.06.2000
Freispruch vom Vorwurf der Verkehrsordnungswidrigkeit, wenn das Vorhandensein des Verkehrsschildes nicht festgestellt werden kann, welches die angeblich mißachtete Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen sollte.
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Berlin, 09.03.2008
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Grundsätzliches zu Anwaltshonorar, Mandatskündigung und Anwaltshaftung
Berlin, 17.8.1999
Eine Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln zum Verhältnis von Anwaltshonorar, Mandatskündigung und Anwaltshaftung. Diese Entscheidung ist auch heute nach allen zwischenzeitlichen Reformen des Schuldrechts und der Neuregelung des Honorarrechts im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz immer noch relevant.
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Egal ob Mord oder Selbstmord Witwenrente nur bei Tod als Folge eines Arbeitsunfalles
Berlin, 29.09.1999
Egal, ob Mord oder Selbstmord, Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es nur bei Tod als Folge eines Arbeitsunfalles. Dies bestätigt ein Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28.09.1999. Die Entscheidung ist immer noch verwertbar, da die maßgebenden Regelungen des SGB VII nach wie vor gelten.
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Berlin, 08.03.2008
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Berlin, 01.11.2001
Mit einem Urteil vom 31.10.2001 hat das Amtsgericht Neukölln zwei Fragen in Zusammenhang mit der anwaltlichen Gebührenberechnung entschieden, an deren Relevanz sich auch durch das zwischenzeitlich in Kraft getretene Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nichts geändert hat:
1. Eine Verpflichtung des Rechtsanwalts, bei Angabe einer Rechtsschutzversicherung die Einstandspflicht dieser Versicherung aus dem Versicherungsvertrag vorab zu prüfen, besteht nicht, soweit nicht diesbezüglich ein (besonderer) Auftrag erteilt ist. Insoweit ist auch die Verletzung einer Beratungspflicht nicht ersichtlich, wenn der Rechtsanwalt dieser Frage nicht von sich aus nachgeht. (Leitsatz nicht amtlich)
2. Die Vergleichsgebühr gemäß § 23 Abs. 1 BRAGO wird auch verdient bei Vermittlung einer Einigung mit dem Gläubiger über die Modalitäten der Schuldtilgung während laufender Zwangsvollstreckung gegen den Mandanten. (Leitsatz nicht amtlich)
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… nicht nur die Gerichtssprache ist deutsch, (§ 184 Satz 1 GVG [Gerichtsverfassungsgesetz]).
Ich finde es einfach nur lächerlich, wenn zum Beispiel Hausmeister als “Facility Manager” bezeichnet werden. Schließlich nennen die Amerikaner ihre Facility Manager ja auch nicht “Hausmeister”. Selbst in Zeiten der unsäglichen Globalisierung gibt es keinen sachlichen Grund, warum eine Hausverwaltung ohne jeden Auslandsbezug ihre Mitarbeiter “Facility Manager” nennt. Und auch die Bezeichnung “Back Shop” für eine Bäckerei ist schlicht nur lächerlich. Noch abstruser wird es, wenn sich deutsche staatliche Behörden mit einem amerikanischen Slangausdruck schmücken: “Jobcenter”. Das klingt nach Ferienjob oder/und Einkaufscenter, meint aber die verfassunswidrige Kombination von Arbeitsamt und Sozialamt. Zu erklären ist dies wohl nur damit, dass diese verfassungswidrigen Konstrukte zurückgehen auf Vorschläge eines inzwischen vorbestraften VW-”Managers”. Das kommt davon, wenn man “Manager” die Gesetze schreiben lässt. Ausnahmen von meiner Kritik am “Denglish” lasse ich nur für den Bereich der Wissenschaft gelten, da auch nur für die technischen Naturwissenschaften, namentlich für den gesamten IT-Bereich und Marken- und Produktnamen. Da wirkt dann manchmal Deutsch lächerlich: Microsoft = Winzigweich, Helpdesk = Hilfstisch und im Rufzentrum (Callcenter) arbeiten wohl nur Callgirls und Callboys. Und noch Etwas: Ich bin kein Nationalist oder politisch “rechts”.
Zu alledem folgende Links:
Berlin, 29.02.2008
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Unbeachtliches Bestreiten ins Blaue hinein der Aktivlegitimation in Verkehrsunfallsachen.
Das Amtsgericht Mitte hat mit seinem Urteil vom 03.12.2002 entschieden:
Zur Darlegungslast des Klägers bzgl. seiner Aktivlegitimation in Verkehrsunfallsachen.
Siehe hierzu gleich hier unten im Anschluß an das Urteil in selber Sache zur selben Frage den Beschluß des Landgerichts!
Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer wird das Bestreiten der Aktivlegitimation ohne Angabe von Gründen, woraus sich die Bedenken hinsichtlich der Eigentümerstellung des Geschädigten ergeben, als ein unbeachtliches Bestreiten ins Blaue hinein gewertet, so dass die Abweisung der Klage allein wegen der fehlenden Aktivlegitimation nicht richtig ist.
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und
Mit seinem Urteil zum Abschluss des Berufungsverfahrens hat das Landgericht Berlin am 7. September 1995 entschieden:
Nach der herrschenden und vom erkennenden Gericht auch vertretenen verkehrstechnischen Auffassung befindet sich ein Fahrzeug auch dann noch in Betrieb, wenn es verbotswidrig abgestellt und daher eine für den Verkehr nicht unerhebliche Gefahr darstellt. Erst wenn der Verkehr nicht mehr beeinflußt werden kann, endet die Betriebsgefahr.
Zum Schadenserstzanspruch wegen Umfallens eines verbotswidrig abgestellten Motorrads gegen einen daneben geparkten PKW.
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Berlin, 24.02.2008
Kollegen berichten in Ihrem “RSV-Blog” über mutmaßliche Liquiditätsschwierigkeiten der DEURAG.
Herr Kollege Hoenig hätte es nicht geglaubt, wenn man ihm das einfach nur so erzählt hätte.
“(…) Ein Richter am Amtsgericht, (…), verhängt ein Strom-Entnahme-Verbot: (…)”
Fundstelle: www.jurablogs.com/
Quelle: www.kanzlei-hoenig.info
08. Februar 2008
Umweltzone Berlin:
Berliner Anwaltsverein rät zu Einspruch bei Bußgeldbescheid (weiterlesen…)
08. Februar 2008
Presseerklärung der Senatsverwaltung für Justiz und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 8. Februar 2008
In Berlin Schöffen dringend gesucht
Justizsenatorin Gisela von der Aue und Innensenator Dr. Ehrhart Körting suchen für die Berliner Strafgerichte (Amtsgericht Tiergarten und Landgericht) Bürgerinnen und Bürger, die Interesse daran haben, als Schöffin oder als Schöffe gemeinsam mit Berufsrichtern in Strafverfahren Urteile zu fällen. (weiterlesen…)
20. Dezember 2007
Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften – die sogenannten “Jobcenter” – sind mit der Verfassung nicht vereinbar!
Bundesverfassungsgericht
- Pressemitteilung Nr. 118/2007 vom 20. Dezember 2007
Urteil vom 20. Dezember 2007
Geschäftszeichen 2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04
Mit Urteil vom 20. Dezember 2007 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts Kommunalverfassungsbeschwerden von Kreisen und Landkreisen gegen organisatorische Regelungen des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) teilweise stattgegeben. Soweit sich die Beschwerdeführer gegen die Zuweisung der Zuständigkeit für einzelne Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (“Hartz IV”) ohne vollständigen Ausgleich der sich daraus ergebenden finanziellen Mehrbelastungen gewandt hatten, wurden die Beschwerden zurückgewiesen. Die in § 44b SGB II geregelte Pflicht der Kreise zur Aufgabenübertragung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende) auf die Arbeitsgemeinschaften und die einheitliche Aufgabenwahrnehmung von kommunalen Trägern und der Bundesagentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften verletzt jedoch die Gemeindeverbände in ihrem Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung und verstößt gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. (weiterlesen…)





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