Die Blog-Software wurde heute auf den aktuellen Stand gebracht.
Der Schwerpunkt meiner Internet-Aktivitäten liegt aber weiterhin auf der Einrichtung des Wiki "Praxis des Anwalts" und dem dortigen Einstellen weiterer Entscheidungen. Da meine Freizeit berufsbedingt gering bemessen ist, konzentriere ich mich derzeit mehr auf das Wiki.
Berlin, im Juni 2008
Das Wiki "Praxis des Anwalts" wird jetzt eigenständiger gegenüber der Website und dem Weblog der Kanzlei unter einer eigenen Domain www.Praxis-des-Anwalts.de und auch unter wiki.praxis-des-anwalts.de geführt. Ein Besuch dort lohnt sich (hoffentlich). Ich hoffe auf künftig rege Teilnahme interessierter Kreise. Es möge sich eine lebhafte Gemeinschaft bilden. Neue Nutzer und deren Beiträge sind herzlich willkommen. Je mehr daran teilnehmen und mitmachen, umso mehr steigt der Nutzwert für Alle. Der Vorteil gegenüber einem Blog liegt m.E. in der Dauerhaftigkeit der Beiträge und der Möglichkeit für Jedermann zur Mitarbeit.
… dies ist das Weblog der Anwaltskanzlei Salewski in Berlin-Wittenau. (weiterlesen…)
Wieder einmal Anlass für einen Beitrag zu meinem Thema "Amerikanismen" in der deutschen Rechtssprache:
Der "DeutscherAnwaltVerein" meldet in seiner DAV-Depesche (per Email) Nr. 22/08 vom 5. Juni 2008:
DAV gegen geplante Neuregelung zum so genannten „Whistleblowing“
Der DAV hat durch seinen Ausschuss Arbeitsrecht zur beabsichtigten Schaffung eines umfassenden Anzeigerechts des Arbeitnehmers (sog. „Whistleblowing“) im Entwurf zu § 612a BGB Stellung genommen. Ziel des Entwurfs soll sein, eine klare und eindeutige Regelung im Bereich des Informantenschutzes zu schaffen. Der DAV fordert eine Anpassung des Entwurfs an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und damit einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
In Berlin soll ein drittes Familiengericht bereits 2009 statt wie zunächst angekündigt 2010 eröffnet werden. Das sagte – laut "WELT Online" – Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) im Abgeordnetenhaus. Für den Mehrbedarf an Richtern werde finanzielle Vorsorge getroffen, sagte sie. Zurzeit arbeiten rund 70 Familienrichter an Berliner Gerichten.
Ab sofort sind alle Leser dieses Blogs herzlich eingeladen, sinnvolle, hilfreiche und informative Beiträge unter Beachtung der Nutzungsbedingungen im Wiki der Anwaltskanzlei Salewski zu Themen der "Praxis des Anwalts" zu veröffentlichen oder zu bearbeiten. Hier … geht’s zum Wiki "Praxis des Anwalts". Bitte beachten Sie auch den neuen Link oben in der Menuleiste, (Dritter von links).
Leider habe ich erst heute die DAV (DeutscherAnwaltVerein) – Sonderdepesche Nr. 11/08 vom 11. März 2008 zur Kenntnis genommen, mit der die "anwaltliche Öffentlichkeit", also jedenfalls die Bezieher des Newsletters des DAV über einen eher seltenen Fall von "Stillstand der Rechtspflege" im Sinne von § 245 ZPO informiert werden. Hiermit möchte ich, wenn auch zugegeben erst eine Woche später, so doch hoffentlich nicht zu spät, mit diesem Beitrag in meinem bescheidenen Blog auch meine Leser entsprechend informieren:
Zitat aus der "Sonderdepesche des DAV vom 11.03.2008":
Berlin, 16.03.2008
Heute habe ich weitere Entscheidungen von der “alten” Homepage in die “neue” Datenbank hinter diesem Blog übertragen:
Berlin, 30.11.2001
Nicht amtlicher Leitsatz einer Entscheidung des Amtsgerichts Mitte, Urteil vom 30.11.2001:
Fall der Abwägung nach § 17 StVG; § 10 StVO und § 12 Abs. 4 StVO; Anscheinsbeweis:
Zwar spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass derjenige, der verbotswidrig links parkt und von dort aus nach rechts in den fließenden Verkehr einfahren will, einen Unfall unter Verstoß gegen seine Pflichten aus §§ 10 und 12 Abs. 4 StVO verursacht und verschuldet hat. Dieser Anscheinsbeweis ist hier jedoch entkräftet. Der Unfall ist nach den Feststellungen des Gerichts derart überwiegend auf eine falsche und verkehrswidrige Fahrweise der Ehefrau des Klägers im fließenden Verkehr zurückzuführen, dass damit etwaige Verursachungs- und Verschuldensbeiträge des Beklagten zu 1. beim Ausparken vollkommen zurücktreten.
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Freispruch im Bußgeldverfahren, weil das Verkehrsschild fehlt
Potsdam, den 05.06.2000
Freispruch vom Vorwurf der Verkehrsordnungswidrigkeit, wenn das Vorhandensein des Verkehrsschildes nicht festgestellt werden kann, welches die angeblich mißachtete Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen sollte.
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Berlin, 09.03.2008
Heute habe ich weitere Entscheidungen von der “alten” Homepage in die “neue” Datenbank hinter diesem Blog übertragen:
Grundsätzliches zu Anwaltshonorar, Mandatskündigung und Anwaltshaftung
Berlin, 17.8.1999
Eine Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln zum Verhältnis von Anwaltshonorar, Mandatskündigung und Anwaltshaftung. Diese Entscheidung ist auch heute nach allen zwischenzeitlichen Reformen des Schuldrechts und der Neuregelung des Honorarrechts im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz immer noch relevant.
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Egal ob Mord oder Selbstmord Witwenrente nur bei Tod als Folge eines Arbeitsunfalles
Berlin, 29.09.1999
Egal, ob Mord oder Selbstmord, Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gibt es nur bei Tod als Folge eines Arbeitsunfalles. Dies bestätigt ein Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 28.09.1999. Die Entscheidung ist immer noch verwertbar, da die maßgebenden Regelungen des SGB VII nach wie vor gelten.
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