Rechtsanwalt Salewski

 

Anwaltskanzlei Salewski Berlin auf Facebook.de

Donnerstag, 13. Mai 2010 von RA Salewski

 

Amtsgericht Spandau zur Kündigung eines Fitnessstudiovertrags

Montag, 11. Januar 2010 von RA Salewski

Im Wiki "Praxis des Anwalts" habe ich heute ein verbraucherfreundliches Urteil des Amtsgerichts Spandau vom Dezember 2009 zum Begriff der “Freizeitveranstaltung”, zu Widerruf bzw. Kündigung eines Fitnessstudiovertrages und den Geschäftsbedingungen eines Sportstudios sowie der Berechnung der Kündigungsfrist und der Vergütungsforderung bis zur Beendigung des Vertrages veröffentlicht.

Leitsatz (nicht amtlich)
Die Tatsache, dass es sich bei den in § 309 Nr. 12 BGB festgelegten Fristen um Höchstfristen handelt, führt im Falle von Fitness- und Sportstudio-Laufzeitverträgen dazu, dass bei Dienstverträgen dieser Art mit erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Anforderungen an den Kunden grundsätzlich entsprechend kürzere Laufzeiten, als die zweijährige Vertragslaufzeit, angemessen sind. Insbesondere muss insofern eine Kündigungsmöglichkeit wegen der Abhängigkeit von der körperlichen Eignung des Kunden vorgesehen werden.

Das vollständige Urteil kann unter diesem Link nachgelesen werden:
http://www.anwalt-salewski.de/wiki/index.php5?title=Amtsgericht_Spandau_10_C_193-09_K%C3%BCndigung_Fitnessstudiovertrag

 

Kosten des Scheidungsverfahrens teilweise steuerlich absetzbar

Freitag, 10. April 2009 von RA Salewski

Der Bundesfinanzhof hat in einer Entscheidung vom 30.6.2005 klargestellt, daß nur die Kosten, die auf den Scheidungsantrag bzw. den Versorgungsausgleich entfallen, steuerlich absetzbar seien. Alle anderen Kosten, die z. B. durch eine Regelung des Sorgerechts oder des Zugewinnausgleichs entstehen, seien nicht absetzbar, und zwar unabhängig davon, ob eine diesbezügliche Regelung innerhalb oder außerhalb eines Gerichtsverfahrens erfolge. Die Entscheidung habe ich aus gegebenem Anlass (Fallbearbeitung) in das Wiki übernommen: http://www.anwalt-salewski.de/wiki/index.php5?title=Bundesfinanzhof_III_R_27-04

 

Einklagbares Recht des Geschädigten auf fristgerechte Erklärung der Versicherung nach § 3a PflVersG

Montag, 27. Oktober 2008 von RA Salewski

Das Amtsgericht Berlin-Mitte kommt in seinem Beschluss vom 25.02.2008 – Geschäftszeichen 113 C 3195/07 – zu dem Ergebnis, dass ein einklagbares Recht des Geschädigten auf eine fristgerechte Erklärung der Versicherung besteht. Nach § 3a PflVersG muss die Versicherung innerhalb von drei Monaten nach Anspruchsschreiben ein Regulierungsangebot vorlegen oder begründet ablehnen. Tut sie dies nicht, hat der Geschädigte ein schutzwürdiges und damit einklagbares Interesse an einem mit Gründen versehenen Bescheid der Versicherung. Es gibt keine Möglichkeit für die Versicherung, diese Frist zu verlängern. Das Amtsgericht Berlin-Mitte begründet seine Auffassung damit, dass die Bescheidungspflicht der Versicherung maßgeblich dazu dient, vor einem Gerichtsprozess einzuschätzen, worauf man sich einzurichten hat und damit auch dazu, überhaupt die Erfolgsaussichten eines Prozesses zu prüfen. Es ist zu hoffen, dass das Regulierungsverhalten der Versicherungen durch diese Entscheidung nachhaltig positiv beeinflusst wird.

Quelle: verkehrsanwaelte.de/news/news22_2008_punkt3.pdf, PDF-Datei (100 KB)

 

Keine Rundfunkgebühr für beruflich genutzten PC in Anwaltskanzlei

Freitag, 01. August 2008 von RA Salewski

Dem Kollegen, der dieses Urteil erstritten hat (und den Richtern des VG Koblenz) gebührt Dank:

Pressemitteilung Nr. 33/2008 des VG Koblenz vom 01.08.2008

Ein Rechtsanwalt muss für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten. Dies entschied das VG Koblenz.

Zu weiteren Einzelheiten siehe die Pressemitteilung des VG Koblenz im Wiki "Praxis des Anwalts".

 

Wordpress-Update

Freitag, 01. August 2008 von RA Salewski

Die Blog-Software wurde heute auf den aktuellen Stand gebracht.
Der Schwerpunkt meiner Internet-Aktivitäten liegt aber weiterhin auf der Einrichtung des Wiki "Praxis des Anwalts" und dem dortigen Einstellen weiterer Entscheidungen. Da meine Freizeit berufsbedingt gering bemessen ist, konzentriere ich mich derzeit mehr auf das Wiki.

 

Wiki "Praxis des Anwalts"

Mittwoch, 18. Juni 2008 von RA Salewski

Berlin, im Juni 2008

Das Wiki "Praxis des Anwalts" wird jetzt eigenständiger gegenüber der Website und dem Weblog der Kanzlei unter einer eigenen Domain www.Praxis-des-Anwalts.de und auch unter wiki.praxis-des-anwalts.de geführt. Ein Besuch dort lohnt sich (hoffentlich). Ich hoffe auf künftig rege Teilnahme interessierter Kreise. Es möge sich eine lebhafte Gemeinschaft bilden. Neue Nutzer und deren Beiträge sind herzlich willkommen. Je mehr daran teilnehmen und mitmachen, umso mehr steigt der Nutzwert für Alle. Der Vorteil gegenüber einem Blog liegt m.E. in der Dauerhaftigkeit der Beiträge und der Möglichkeit für Jedermann zur Mitarbeit.

(weiterlesen…)

 

Willkommen …

Donnerstag, 05. Juni 2008 von RA Salewski

… dies ist das Weblog der Anwaltskanzlei Salewski in Berlin-Wittenau. (weiterlesen…)

 

"Whistleblowing"

Donnerstag, 05. Juni 2008 von RA Salewski

Wieder einmal Anlass für einen Beitrag zu meinem Thema "Amerikanismen" in der deutschen Rechtssprache:

Der "DeutscherAnwaltVerein" meldet in seiner DAV-Depesche (per Email) Nr. 22/08 vom 5. Juni 2008:

DAV gegen geplante Neuregelung zum so genannten „Whistleblowing“

Der DAV hat durch seinen Ausschuss Arbeitsrecht zur beabsichtigten Schaffung eines umfassenden Anzeigerechts des Arbeitnehmers (sog. „Whistleblowing“) im Entwurf zu § 612a BGB Stellung genommen. Ziel des Entwurfs soll sein, eine klare und eindeutige Regelung im Bereich des Informantenschutzes zu schaffen. Der DAV fordert eine Anpassung des Entwurfs an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und damit einen angemessenen Ausgleich der Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(weiterlesen…)

 

Berlin soll 2009 drittes Familiengericht bekommen

Donnerstag, 05. Juni 2008 von RA Salewski

In Berlin soll ein drittes Familiengericht bereits 2009 statt wie zunächst angekündigt 2010 eröffnet werden. Das sagte – laut "WELT Online" – Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) im Abgeordnetenhaus. Für den Mehrbedarf an Richtern werde finanzielle Vorsorge getroffen, sagte sie. Zurzeit arbeiten rund 70 Familienrichter an Berliner Gerichten.

Quelle:WELT Online vom 24. April 2008

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