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Grüne Karte e.V.
Das DBGK ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Hamburg.
Seine Aufgabe ist die Verbesserung des Verkehrsopferschutzes bei Unfällen, die von Kraftfahrzeugen außerhalb ihres Zulassungslandes verursacht werden.
Das Deutsche Büro Grüne Karte hat mit Wirkung vom 1.1.1994 seine Tätigkeit aufgenommen und ist in dieser Funktion Rechtsnachfolger der Auslandsabteilung des ehemaligen HUK-Verbandes, der zuvor diese Aufgabe inne hatte.
Es behandelt und reguliert deshalb als "Behandelndes Büro" für Rechnung des ausländischen "Zahlenden Büros" die Verpflichtungen der Halter und Führer ausländischer Kraftfahrzeuge aus Unfällen in Deutschland und gibt selbst oder durch ein Mitglied an die Halter in Deutschland zugelassener Kraftfahrzeuge Grüne Karten aus. Ferner übernimmt es als "Zahlendes Büro" die Verantwortung für die Erfüllung der Verpflichtungen aus Kraftfahrzeugunfällen im Ausland gegenüber dem dortigen "Behandelnden Büro".
Bei Vorliegen der Voraussetzungen (auf der Grundlage einer gültigen Grünen Karte bzw. des amtlichen Kennzeichens) übernimmt das DBGK die Pflichten eines Haftpflichtversicherers für ausländische Kfz, weshalb bei Schadenfällen in Deutschland unter Beteiligung ausländsicher Kfz der Schadenfall beim DBGK angemeldet und dieses wie ein Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen werden kann. Das DBGK reguliert in aller Regel die Schadenfälle nicht selbst, sondern überträgt die Abwicklung des Schadenfalles einem Mitgliedsunternehmen oder einem privaten Schadenregulierungsbüro, welches jeweils im Auftrage des DBGK tätig wird.
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www.gruene-karte.de
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www.zentralvergabe.de
Aufbauseminare Probeführerschein und Punkteabbau
Ein Service des Fahrlehrer-Verbandes Berlin e. V. für auffällige Probeführerscheinbesitzer und Punkteauffällige
Hier können Sie sich über Aufbauseminare für Probeführerscheinbesitzer und mehrfach auffällige Kraftfahrer informieren.
Wie finde ich eine zugelassenen Fahrschule, in der ein Kurs beginnt?
Verlängert sich meine Probezeit?
Habe ich Anspruch auf Punkterabatt?
Hier werden Ihre Fragen dazu beantwortet
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www.zentralvergabe.de
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Verkehrsopferhilfe e.V.
Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. reguliert nach den §§ 12ff Pflichtversicherungsgesetz u.a. Schäden, die durch den Gebrauch eines nicht zu ermittelnden oder pflichtwidrig nicht versicherten Kraftfahrzeuges entstanden sind oder mit einem Kraftfahrzeug vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt werden.
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www.verkehrsopferhilfe.de
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www.zentralruf.de
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www.zentralruf.de
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Schwacke-Listen
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eurotax2.schwacke.com
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www.fahrtips.de
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www.fahrtips.de
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www.fuehrerschein.de
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www.fuehrerschein.de
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Strafmaß beim Fahren unter Alkoholeinfluß
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Strafmaß beim Fahren unter Alkoholeinfluß
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ARGE Verkehrsrecht im DAV
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www.verkehrsrecht.de
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Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
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kba-punkte-abfragen
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Informationen zur MPU
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www.mpu.de
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INFORMATIONSSERVICE DER ARGE VERKEHRSRECHT IM DAV
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www.recht-und-verkehr.de
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Promille-Rechner
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Promille-Rechner
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www.burhoff.de
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www.burhoff.de
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www.strafverteidiger-berlin.de
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www.strafverteidiger-berlin.de
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Schmerzensgeldtabelle online
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Schmerzensgeldtabelle online
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www.radarfalle.de
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www.radarfalle.de
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Trabant-Club-Berlin e.V.
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Rechtsprechung rund um's Auto
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Straßen- und verkehrsrechtliche Informationen von RA MICHAEL BAUER
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www.anwalt-bauer.de
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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 95)
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www.vevon.de
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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)
für Personenkraftwagen (PKW), inkl. Autoschutzbrief , einschließlich der Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile (Stand: Februar 2001)
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www.deutscheinternetversicherung.de
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