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Versicherungsvertragsrecht

Für den Rückgriffsanspruch des Versicherers wegen der Regulierung eines Versicherungsfalles gegen den beim Versicherungsnehmer angestellten Fahrer sind stets die Arbeitsgerichte zuständig

(...)

Die Klägerin macht einen Rückgriffsanspruch gegen den Beklagten geltend. Der von ihr beschrittene Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist aber nicht gegeben. Eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit im Sinne von § 13 GVG liegt nicht vor. Vielmehr handelt es sich um eine Streitigkeit, für die nach § 2 ArbGG die Arbeitsgerichte zuständig sind. Für den Rückgriffsanspruch des Versicherers wegen der Regulierung eines Versicherungsfalles gegen den beim Versicherungsnehmer angestellten Fahrer sind stets die Arbeitsgerichte zuständig (vgl. Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., Rdnr. 34, Anhang zu §§ 10-13 AKB).

Landgericht Berlin, Beschluß vom 14.03.2000, Az. 17 O 558/99

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