
zurück zum Stichwortverzeichnis MietrechtNachmieter(...)Die Pflicht zur Zahlung des Mietzinses ist auch nicht dadurch entfallen, daß die Beklagten der Hausverwaltung Nachmieterinteressenten benannt haben. Zwar kann eine Pflicht des Vermieters bestehen, angebotene Nachmieter zu akzeptieren und damit die Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen. Jedoch ist der Vermieter nicht gezwungen jeden Nachmieter zu akzeptieren. Insbesondere kann er Nachmieterinteressenten ablehnen, wenn sie nicht ausreichend solvent sind. Vorliegend mußten die Klager die von den Beklagten angebotenen Nachmieterinteressenten nicht akzeptieren, da nach dem unbestrittenen Vortrag der Kläger diese nicht ausreichend solvent waren. Daß die Beklagten weitere Nachmieterinteressenten, die für die Kläger akzeptabel gewesen wären, benannt haben und diese von den Klägern ohne ausreichenden Grund abgelehnt worden sind, haben die Beklagten nicht substantiiert vorgetragen.(...) Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 8. 12. 1998 (rechtskräftig), 12 C 134/98 |
