
Entscheidungssammlung der Rechtsanwälte Schreiber, Ohms und Salewski
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Verkehrsrecht
Kein Abzug neu für alt bei Schadensersatz für Schutzbekleidung eines Motorradfahrers
(...)
Beim Schadensersatz für die Schutzbekleidung eines Motorradfahrers
kommt ein Abzug "neu für alt" nicht in Betracht
...Motorradhelm und Motorradbekleidung dienen allein
zum Schutz des Motorradfahrers.
Dem Verletzten muss mit der Entschädigung eine Neuanschaffung
der Schutzbekleidung ermöglicht werden, damit so wieder für ihn
jegliches Sicherheitsrisiko ausgeschlossen ist.
Deshalb ist auch die Anschaffung gebrauchter Sachen nicht zumutbar.
Gerade wegen dem Sicherheitsaspekt braucht ein Abzug "neu für alt"
nicht erfolgen.
(...)
Amtsgericht Lahnstein, Urteil vom 31.03.1998, Az. 2 C 44/98

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