Inhaltsübersicht:
1 Über diese Seite    2 Tätigkeits- und Interessensschwerpunkte    3 Mandatserteilung
4 Kostendeckung durch Dritte    5 Kanzleiort    6 Terminsvertretungen
7 Berufsrechtliche Angaben    8 Zur Person.
9 Homepage - altes Layout

 

Willkommen ...

... auf der Website der Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Salewski in Berlin-Wittenau.
1 Über diese Seite

Vielen Dank für den Besuch meiner Website.

In der Hoffnung, dass Sie hier etwas von dem finden, was Sie suchen, oder was Sie interessiert, begrüße ich Sie auf der Website meiner Kanzlei. Mein Bestreben ist es, mit dieser Website allen Besuchern mehr als nur eine Visitenkarte zu geben. Sie finden deshalb auf den Seiten, die zu diesem Angebot meiner Kanzlei gehören, neben diversen Links zu anderen interessanten, nützlichen und informativen Seiten auch eine Sammlung von Gerichtsentscheidungen aus meiner täglichen Praxis. Damit erhalten Sie zugleich einen Überblick über meine Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte.

Zum Webangebot der Anwaltskanzlei Salewski gehören neben der Website
unter www.salewski.de und www.anwalt-salewski.de auch noch das
Weblog der Kanzlei und das
Wiki der Kanzlei mit dem Titel "Praxis des Anwalts".
Bitte nutzen Sie auch diese Angebote, die Sie auch über die Menuleiste oben erreichen.


Am schnellsten kann ich Ihnen helfen, wenn Sie nun zum Telefon greifen und mich anrufen, damit wir dann einen zeitnahen Termin für eine persönliche Besprechung Ihres Anliegens vereinbaren können:

030 405 391 21 (Telefon)

Für eine erste unverbindliche Vorprüfung können Sie mir aber auch gerne die relevanten Unterlagen entweder vorab per Fax senden:

030 405 391 20 (Fax)

oder per Post an meine Kanzleianschrift:

Rechtsanwalt
Klaus-G. Salewski
Senftenberger Ring 76
13435 Berlin

Weitere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten, zu mir Kontakt aufzunehmmen, finden Sie auf der dafür bestimmten Seite:

Kontakte

Wichtig: Durch unverbindliche Telefonate und/oder Zusendung von Unterlagen - gleich auf welchem Wege - kommen Mandate nicht zustande und eine Überwachung von Fristabläufen erfolgt nicht!
Beachten Sie bitte bei alledem auch die Ausführungen zur

Mandatserteilung

Zum Beginn von Absatz 1 ...
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2 Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte

Zu den Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit gehört die zunächst außergerichtliche und ggfs. dann auch gerichtliche Geltendmachung berechtigter Forderungen meiner Mandanten, etwa nach Verkehrsunfällen auf Schadensersatz gegen den Verursacher und seine Versicherung,
die Vertretung des Mandanten gegenüber Behörden, etwa gegenüber den sogenannten "Jobcentern",
die Verteidigung von Betroffenen und Angeklagten in Bußgeld- und Strafverfahren,
sowie die Prüfung und ggfs. Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Gläubigern des Mandanten.

Meine "Tätigkeitsschwerpunkte" sind das Verkehrsrecht mit der Regulierung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall, sowie die Vertretung in Bußgeld- und Strafsachen, sowie Führerscheinangelegenheiten. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Vertretung der Interessen meiner Mandanten in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten, namentlich in Mietrechtsfällen. Zu meinen "Interessensschwerpunkten" zählen das Sozial- und Familienrecht.

Zum Beginn von Absatz 2 ...
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3 Mandatserteilung

Falls Sie eine Anfrage zu dieser Website haben oder ein Mandat erteilen möchten, so können Sie mich zunächst gerne telefonisch kontaktieren. Wenn Sie dies wünschen, oder es erforderlich sein sollte, können wir gerne auch einen Termin für eine persönliche Rücksprache vereinbaren. In Berlin und Brandenburg bin ich nach vorheriger Absprache auch bereit, Sie aufzusuchen.

§ 34 Absatz 1 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bestimmt dazu:
Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind.
Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts.
Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend;
für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro, wohlgemerkt höchstens! In der täglichen Praxis werden häufig Honorare für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher in der Größenordnung von 30,00 bis 100,00 Euro vereinbart, je nach Dauer und Umfang des Gesprächs sowie den sonstigen Kriterien des § 14 RVG. Sofern Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dies rechtfertigen, kann Ihnen auf Ihren Antrag das Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe erteilen, den Sie dem Anwalt Ihrer Wahl zur Abrechnung seines Honorars vorlegen können, Einzelheiten dazu können Sie einem Merkblatt über Beratungshilfe entnehmen.

Bevor Sie mir ggfs. ein Mandat erteilen, namentlich in zivilrechtlichen Angelegenheiten, nehmen Sie bitte den folgenden Wertgebührenhinweis gemäß § 49 b Abs. 5 der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) zur Kenntnis:
Nach dem Gegenstandswert einer Klage bestimmt das Gericht oder der Anwalt, welche Gebühren dafür vom Gericht festzusetzen bzw. vom Anwalt zu berechnen sind. Maßgeblich sind dafür - auch für die Rechtsanwaltsvergütung - die Vorschriften der ZPO und des Gerichtskostengesetzes (GKG), sowie § 23 RVG. Wird in einem Zivilprozess zum Beispiel eine Forderung von 1.000,00 Euro geltend gemacht, beträgt der Gegenstandswert bzw. eben der Streitwert entsprechend 1.000,00 Euro.
Dies bedeutet wohlgemerkt nicht etwa, dass der Rechtsanwalt nach diesem Beispiel 1.000,00 Euro Honorar erhält, sondern eben nur, dass das Honorar nach einem Wert von 1.000,00 Euro zu berechnen ist.
In jedem Einzelfall kommt es weiterhin darauf an, welche Gebührentatbestände nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Vergütungsverzeichnis zum RVG erfüllt sind. Weiterhin maßgebend sind zum Beispiel auch der Inhalt etwaiger Honorarvereinbarungen, wobei zum Beispiel in einer Honorarvereinbarung auch ein bestimmter Gegenstands- bzw. Streitwert als Berechnungsgrundlage vereinbart werden kann.
Reicht zum Beispiel der Vermieter eine Räumungsklage ein, beträgt der Gegenstandswert regelmäßig eine Jahresmiete, § 41 GKG!
Für einzelne Rechtsbereiche sind die Gegenstandswerte gesetzlich festgelegt.
Seit Inkrafttreten des RVG erlegt die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in § 49 b Abs. 5 dem Anwalt die Pflicht auf, auf diese "Wertgebühren" hinzuweisen. Dies gilt auch in Fällen einer Kostenübernahme durch Dritte, also u.a. auch bei Kostendeckung durch eine Rechtsschutzversicherung.

Das Formular einer Bestätigung, dass Sie einen entsprechenden Wertgebührenhinweis zur Kenntnis genommen haben, sowie einer Vollmacht übersende ich Ihnen gerne nach vorheriger telefonischer Absprache. Sie können es mir sodann nach Unterzeichnung per Post, oder per Fax, (bitte nicht (!) als Email!), zurücksenden. Das Mandatsverhältnis wird allerdings erst begründet, wenn ich Ihnen schriftlich die Mandatserteilung und Mandatsübernahme bestätigt habe! Bitte vergessen Sie nicht die Angabe Ihrer vollständigen Postanschrift, da ich Ihnen sonst das Mandat nicht bestätigen kann.

! Durch Übermittlung von E-Mails entsteht kein Mandatsverhältnis !

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4 Thema Honorar, Prozesskostenhilfe, etc.

Mandate mit Kostendeckung durch Beratungshilfe, oder Prozesskostenhilfe, Beiordnung als Pflichtverteidiger, oder Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung, werden selbstverständlich übernommen. Sprechen Sie mich ggfs. bitte vor Mandatserteilung auf diese Fragen der Kostenübernahme bzw. Kostendeckung durch Dritte an.

Zitat: "Festgehalten werden kann, dass kostenlose Rechtsberatung im RVG nicht vorgesehen und Werbung damit deswegen generell unzulässig ist." Zitat Ende, (Quelle: Internetangebot der Rechtsanwaltskammer Berlin).

Zum Thema Beratungshilfe siehe auch dieses Merkblatt Beratungshilfe (pdf).

Zum Thema Prozesskostenhilfe siehe auch dieses Merkblatt PKH (pdf).

Viele weitere Informationen zu Berliner Gerichten und weitere Merkblätter und Formulare erhalten Sie zum Download auf der Website der Senatsverwaltung für Justiz.

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5 Kanzleiort

Der Standort der Kanzlei befindet sich im Norden Berlins, im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Wittenau, Märkischen Viertel, am Senftenberger Ring.

Sonstige Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit mir und zum Ort der Kanzlei erfahren Sie auch auf der dafür vorgesehenen Seite: Kontakte.

Zum Beginn von Absatz 5 ...
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6 Terminsvertretungen

Gerne übernehme ich für Kollegen Terminsvertretungen in allen Gerichtszweigen, auch in Straf- und Bußgeldsachen im Großraum Berlin - Brandenburg, auch beim Kammergericht (OLG).

Zum Beginn von Absatz 6 ...
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7 Berufsrechtliche Angaben

Angaben gemäß § 6 TDG zur Bundesrechtsanwaltsordnung, Berufsordnung, Fachanwaltsordnung, Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer - www.brak.de - unter der Rubrik "Angaben gemäß § 6 TDG". Bitte beachten Sie auch den Disclaimer und das Impressum für diese Website.

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8 Zur Person

SA-Photo Zur Person: Geboren 1955 in Berlin, verheiratet, zwei Kinder, Studium der Rechtswissenschaften in Berlin (FU), Zulassung als Rechtsanwalt beim Landgericht Berlin 1988, beim Kammergericht (OLG) 1993. Im Anschluss an die Referendarstation als Assessor und nach Zulassung zur Anwaltschaft 1988 zunächst als Rechtsanwalt 1988 bis 1998 Angestellter der Sozietät der Rechtsanwälte Walter Schreiber und Partner, 1999 Übernahme und Fortführung der Kanzlei bis 2003. Seit 2004 als Anwalt in eigener Kanzlei tätig. Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), im Berliner Anwaltsverein und in folgenden Arbeitsgemeinschaften: - Verkehrsrecht im DAV, - Mietrecht im DAV.
 
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